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   OVG Saarland, 29.11.2005 - 3 W 19/05   

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OVG Saarland, 29.11.2005 - 3 W 19/05 (https://dejure.org/2005,10420)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.11.2005 - 3 W 19/05 (https://dejure.org/2005,10420)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. November 2005 - 3 W 19/05 (https://dejure.org/2005,10420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin innerhalb der Kapazität (Hochschulquote).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin im Rahmen der Hochschulquote nach dem Grad der Qualifikation; Anforderungen an eine Hochschulordnung hinschtlich des Gesetzesvorbehalts bei Übertragung von Auswahlentscheidungen auf das Präsidium; Einstellung eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 92 Abs. 1; ; VwGO § 92 Abs. 3; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; VwGO § 173; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1; ; HRG § 32 Abs. 2; ; VergabeVO ZVS § 6 Abs. 1; ; VergabeVO ZVS § 6 Abs. 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 3 W 19/05
    Selbst wenn die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlregelung den Anforderungen des Gesetzesvorbehaltes nicht genügen sollte, spricht demnach derzeit alles dafür, dass die materiell-rechtlich wohl nicht zu beanstandende Handhabung der Auswahlentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Antragsgegnerin nicht zuletzt auch mit Blick auf das Gebot einer erschöpfenden Nutzung der Ausbildungskapazität für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteile vom 18.2.1980 - VII C 93.77 - zitiert nach Juris - und vom 27.11.1981 - 7 C 57/79 - E 64, 238.
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 3 W 19/05
    Selbst wenn die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlregelung den Anforderungen des Gesetzesvorbehaltes nicht genügen sollte, spricht demnach derzeit alles dafür, dass die materiell-rechtlich wohl nicht zu beanstandende Handhabung der Auswahlentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Antragsgegnerin nicht zuletzt auch mit Blick auf das Gebot einer erschöpfenden Nutzung der Ausbildungskapazität für eine Übergangszeit hinzunehmen wäre vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteile vom 18.2.1980 - VII C 93.77 - zitiert nach Juris - und vom 27.11.1981 - 7 C 57/79 - E 64, 238.
  • OVG Hamburg, 26.11.1986 - Bs I 67/86
    Auszug aus OVG Saarland, 29.11.2005 - 3 W 19/05
    Der hier eröffnete Gestaltungsbereich wird insbesondere in Fällen deutlich, in denen wie bei der Antragsgegnerin offenbar im Studiengang Pharmazie siehe die im Internet veröffentlichten Hinweise der Antragsgegnerin zur Hochschulquote bei ZVS-Studiengängen von der Ermächtigung des § 2 Satz 1 Nr. 6 Auswahlordnung Gebrauch gemacht wird und die Auswahl nach einer Kombination - gewichteter - Kriterien des § 2 Satz 1 Nr. 1-5 Auswahlordnung erfolgt vgl. in diesem Zusammenhang zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 26.11.1986 - OVG Bs I 67/86 - DVBl. 1987, 316, 318, das eine Regelung betreffend die Vergabe von Stellen für Rechtsreferendare unter anderem deshalb für unzureichend erachtet hatte, weil sie keine Aussage darüber enthielt, mit welcher Gewichtung die Auswahlkriterien Berücksichtigung finden sollten.
  • OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf

    Diese Rechtsauffassung liegt auch den Beschlüssen der Einzelrichterin des Senats in den Beschwerdeverfahren 3 W 19/05 und 3 W 31/08 zugrunde.
  • OVG Saarland, 27.01.2009 - 3 B 454/08

    Vergabe von Medizinstudienplätzen im Auswahlverfahren der Hochschulen nach dem

    Das Verwaltungsgericht hat die Zurückweisung des Anordnungsantrags der Antragstellerin im Wesentlichen auf von ihm auszugsweise wiedergegebene Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 29.11.2005 - 3 W 19/05 - gestützt.

    Die Antragstellerin bringt demgegenüber mit ihrer Beschwerdebegründung vor, der vorliegende Sachverhalt sei mit demjenigen, der dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.11.2005 - 3 W 19/05 - zugrunde gelegen habe, nicht vergleichbar.

    Denn das Verwaltungsgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluss durch auszugsweise Wiedergabe des Senatsbeschlusses vom 29.11.2005 - 3 W 19/05 - die darin enthaltene Aussage zu eigen gemacht, ein Verstoß gegen Art. 3 GG und/oder Art. 12 GG liege keineswegs auf der Hand, da die Möglichkeit, nach anderen Kriterien zum Zuge zu kommen, im Rahmen der Vorabquote nach den §§ 32 Abs. 2 HRG, 6 Abs. 1 und 2 VergabeVO-ZVS und der Wartezeitregelung der §§ 2 a Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über den Staatsvertrag, 6 Abs. 5 VergabeVO-ZVS" bestehe.

    Abgesehen hiervon und das führt zurück zu der vom Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 29.11.2005 - 3 W 19/05 - erhobenen Forderung, von der Antragstellerin sei zu verlangen, dass sie Umstände darlege, die mit Gewicht dafür sprächen, dass sie ohne den von ihr beanstandeten Rechtsfehler des Auswahlverfahrens zum Zuge gekommen wäre, ist weder dargetan noch ansonsten erkennbar, dass im Falle einer Unvereinbarkeit der Festlegung des Grades der Qualifikation als alleiniges Auswahlkriterium mit den von der Antragstellerin angeführten verfassungsrechtlichen Normen, aus letzteren zwingend ein Anspruch auf Ausgestaltung des Auswahlverfahrens in der Weise abzuleiten wäre, dass die von der Antragstellerin angeführten Umstände, aus denen sie ihre besondere Eignung zum Medizinstudium ableitet, entscheidungserheblich zur Geltung kämen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1640/10

    Zulässigkeit des Rückgriffs auf andere als den ersten berufsqualifizierenden

    vgl. die gleichgelagerten Überlegungen des saarländischen OVG zu den inhaltlichen Anforderungen an die Ausgestaltung einer Hochschulordnung zum Auswahlverfahren, Beschluss vom 29. November 2005 - 3 W 19/05 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11

    Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt

    Eine unwiderrufliche Rechtsbeständigkeit fehlerhaft ausgesprochener Zulassungen, mit der die Möglichkeit der Rücknahme einer rechtswidrigen Entscheidung ausgeschlossen wäre, gibt es hier nicht (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29.03.2007 - 7 CE 06.3426 -, NVwZ-RR 2007, 532; OVG Saarland, Beschluss vom 29.11.2005 - 3 W 2005 - 3 W 19/05 - Rennert, DVBl 2009, 1333 [1337, Fn. 37]).
  • VG Saarlouis, 11.11.2013 - 1 L 1867/13

    Zuteilung eines Studienplatzes im ersten Fachsemester des Studiengangs

    Denn das Verwaltungsgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluss durch auszugsweise Wiedergabe des Senatsbeschlusses vom 29.11.2005 - 3 W 19/05 - die darin enthaltene Aussage zu eigen gemacht, ein Verstoß gegen Art. 3 GG und/oder Art. 12 GG liege keineswegs auf der Hand, da die Möglichkeit, nach anderen Kriterien zum Zuge zu kommen, im Rahmen der Vorabquote nach den §§ 32 Abs. 2 HRG, 6 Abs. 1 und 2 VergabeVO-ZVS und der Wartezeitregelung der §§ 2 a Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über den Staatsvertrag, 6 Abs. 5 VergabeVO-ZVS" bestehe.

    Abgesehen hiervon und das führt zurück zu der vom Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 29.11.2005 - 3 W 19/05 - erhobenen Forderung, von der Antragstellerin sei zu verlangen, dass sie Umstände darlege, die mit Gewicht dafür sprächen, dass sie ohne den von ihr beanstandeten Rechtsfehler des Auswahlverfahrens zum Zuge gekommen wäre, ist weder dargetan noch ansonsten erkennbar, dass im Falle einer Unvereinbarkeit der Festlegung des Grades der Qualifikation als alleiniges Auswahlkriterium mit den von der Antragstellerin angeführten verfassungsrechtlichen Normen, aus letzteren zwingend ein Anspruch auf Ausgestaltung des Auswahlverfahrens in der Weise abzuleiten wäre, dass die von der Antragstellerin angeführten Umstände, aus denen sie ihre besondere Eignung zum Medizinstudium ableitet, entscheidungserheblich zur Geltung kämen.

  • VG Freiburg, 27.11.2014 - NC 6 K 2436/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    (VGH Bad.-Württ., B. v. 24.5.2011 - 9 S 599/11 - juris, Rdnrn. 5 - 12; so auch SächsOVG, B. v. 12.11.2014 - NC 2 B 259/14 -, juris, Rdnrn.11 ff. und B. v. 27.2.2012 - NC 2 B 14/12 -, juris, Rdnr. 12; ebenso BayVGH, B. v. 23.3.2006 - 7 CE 06.10164 -, juris, Rdnr. 39 und gleichlautend auch B. v. 21.3.2006 - 7 CE 06.10178 -, juris, Rdnr. 42, unter Verweis auf OVG Saarland, B. v. 29.11.2005 - 3 W 19/05 -, juris, Rdnr. 4; VGH Bad.-Württ., B. v. 24.5.2011 - NC 9 S 599/11 -, juris, Rdnr. 7 - 9 und 14; ebenso VG Hannover, B. v. 25.1.2006 - 6 C 6938/05 -, juris, Rdnrn. 20 - 23 unter Verweis auf VG Bremen, B. v. 2.12.2005 - 6 V 18445 - ; siehe auch schon VG Freiburg, B. v. 14.2.2007 - NC 6 K 202/06).
  • VGH Bayern, 20.03.2006 - 7 CE 06.10175

    Bayerische Hochschulen dürfen Studenten in Numerus-Clausus-Fächern allein nach

    Ein Zulassungsbegehren kann hier im Regelfall nur Erfolg haben, wenn es dem Antragsteller gelingt, die mit ihm konkurrierenden oder bereits ausgewählten anderen Bewerber aus Rechtsgründen "zu verdrängen" (ebenso OVG Saarl vom 29.11.2005, 3 W 19/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 13 B 1649/10

    Anknüpfung an den ersten berufsqualifizierenden Abschluss für die Ausgestaltung

    vgl. die gleichgelagerten Überlegungen des saarländischen OVG zu den inhaltlichen Anforderungen an die Ausgestaltung einer Hochschulordnung zum Auswahlverfahren, Beschluss vom 29. November 2005 - 3 W 19/05 -, juris.
  • OLG Celle, 20.01.2011 - 8 U 250/10

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter

    Dass die Kostenaufbringungspflicht der Gläubiger nicht von festen Quoten abhängig ist, entspricht der Rechtsprechung, auch der des OLG Celle (11 W 9/04, Beschluss vom 5. Februar 2004, 0LG-Report 2004, 282; 3 W 19/05, Beschluss vom 18, Februar 2005).
  • VG Sigmaringen, 04.02.2011 - 6 K 2734/10

    Zulassung zum Studium der Medizin; Auswahlverfahren der Hochschulen

    Es ist dem Antragsteller jedoch nicht gelungen, eine/n konkrete/n, ihm gegenüber zu Unrecht bevorzugte/n BewerberIn zu benennen und darzulegen, weshalb er ohne den beanstandeten Rechtsfehler hätte zugelassen werden müssen (zu diesen Anforderungen vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 29.11.2005 - 3 W 19/05 - sowie BayVGH, Beschluss vom 21.03.2006 - 7 CE 06.10178 - VG Gießen, Beschluss vom 12.02.2007 - 3 GM 3979/06.W6 -).
  • VG Münster, 03.11.2011 - 9 L 417/11

    Plätze zum Master-Studium BWL an der WWU rechtsfehlerhaft vergeben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - 13 B 174/06

    Vergabe von Studienplätzen unter Berücksichtigung des Notendurchschnitts;

  • OVG Hamburg, 10.03.2011 - 3 Bs 242/10

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin in Hamburg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 5 NC 23.15

    Vorläufige Zulassung zum Studium im Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor) im

  • VG Sigmaringen, 04.02.2011 - 6 K 2737/10

    Zulassung zum Studium der Medizin; Auswahlverfahren der Hochschulen

  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 6z K 2713/07

    Studienplatzvergabe, ZVS, Zahnmedizinstudium, Vergabesystem,

  • VG Gelsenkirchen, 15.04.2008 - 6z K 2679/07

    Studienplatzvergabe, ZVS, Zahnmedizinstudium, Vergabesystem,

  • VG Gießen, 12.02.2007 - 3 GM 3979/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

  • VGH Bayern, 30.05.2008 - 7 CE 08.10092

    Universität Regensburg; Humanmedizin; Hochschulpakt 2020; Schwundberechnung;

  • VG Potsdam, 28.05.2014 - 9 L 71/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber

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